Oberbaustoffe Schienen Neuregelungen für die Verw. von Schienenlängen Blatt: 211-11 Neuregelungen für die Verwendung von Schienenlängen Walzlänge 30 m V max ? 160 km/h 160 < v ? 200 km/h 200 < v ? 230 km/h v > 230 km/h RA (Werk) Ja Ja(2) Nein Nein (5) Walzlänge 60 m Walzlänge 120 m AS (6) RA(5) (Baustelle) Ja (1) AS(6) RA(5) AS(6) RA(5) RA(5) RA(5) (Werk) (Baustelle) (Werk) (Baustelle) Nein Nein Nein Nein Ja Ja(2) Ja Ja (2) (3) Ja Ja (1) (4) Nein Nein Nein (1) (1) Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein (außer SS) Nein Nein Nein Ja(4) Nein Nein Erläuterungen: 1) Öffnung gegenüber der bisherigen Vorgabe der Ril. 820.2120, 3 (1): "Für lückenlose Gleise sind in der Regel Schienen in Längen > 100 m zur Baustelle zu liefern". Die nachstehenden Werte "d" sind im gesamten Bereich von 3 m vor und hinter der Schweißung einzuhalten! 2) Nachrichten von Schienenenden und Schweißstoß im Werk erforderlich mit folgenden Anforderungen: vertikale Ebenheit*: d ? 0,4 mm bei L = 3,0 m und d ? 0,3 mm bei L = 1,0 m horizontale Ebenheit*: d ? 0,6 mm bei L = 1,5 m 3) Nachrichten von Schienenende und Schweißstoß im Werk erforderlich mit folgenden Anforderungen: vertikale Ebenheit*: d ? 0,3 mm bei L = 3,0 m und d ? 0,2 mm bei L = 1,0 m horizontale Ebenheit*: d ? 0,45 mm bei L = 1,5 m 4) Nachrichten von Schienenende und Schweißstoß auf der Baustelle erforderlich mit folgenden Anforderungen: vertikale Ebenheit*: d ? 0,4 mm bei L = 3,0 m und d ? 0,3 mm bei L = 1,0 m horizontale Ebenheit*: d ? 0,6 mm bei L = 1,5 m (5) RA = Abbrennstumpfschweißung (6) AS = aluminothermische Schweißung * abgestimmt auf den Entwurf CEN - Norm Pr 13674-1 Tabelle 9 wesentliche Änderungen ohne Maßstab/Prinzipskizze Ausgabe 08 / 10 ThyssenKrupp GfT Gleistechnik