
Oberbaustoffe
Schienen
Schienenlängen
Blatt: 211-10
Schienenlängen Richtlinie 820.2120 Abs. 3 (1) Grundlagen des Oberbaus, Gestalten von Gleisen und Weichen; Schienen; hier: Schienenlängen. Mit der genannten Richtlinie ist die Verwendung von Schienenlängen wie folgt vorgegeben:
• Lückenlose Gleise - grundsätzlich Schienen > 100 m Länge (das Thema Walzlänge und damit
Lieferung ist hier nicht tangiert; hiermit wird nur die Einbaulänge vorgegeben).
• v > 230 km/h - ausschließlich Schienen aus Walzlängen > 100 m • 200 ? v ? 230 km/h - bedeutet bereits bei v > 160 km/h ausschließlich Schienen aus
Walzlängen ? 60 m Länge Der aktuelle Stand insbesondere der Schweißtechnik (siehe "Einfluss der unterschiedlichen Schweißverfahren") erlaubt folgende Regelung (in Kraft gesetzt 31.07.2002):
• für den Bereich von v > 230 km/h eine Öffnung für eine Verwendung von werksgeschweißten
60 m Schienen
• für den Bereich bis einschließlich 200 km/h eine Öffnung für eine Verwendung von
werksgeschweißten 30 m Schienen
• hinsichtlich einer größeren Freizügigkeit bei der Baustellenabwicklung eine Öffnung für eine
Verwendung von Schienenlängen unter 100 m (Einbaulänge, nicht Walzlänge). In Abhängigkeit vom Einsatzbereich sind dabei gleichzeitig jedoch ergänzende Anforderungen an die geometrische Qualität gegenüber den bisher zusätzlich zugelassenen Schweißungen/Schienenenden zu stellen. Einfluss der unterschiedlichen Schweißverfahren: Die Qualität der Schweißungen wird beeinflusst durch das zur Anwendung kommende Schweißverfahren, d. h.:
• stationäre Abbrennstumpfschweißungen als Werksschweißungen (qualitativ hochwertigste
Schweißung);
• mobile Abbrennstumpfschweißungen als Baustellenschweißung (metallurgisch mit der
stationären Schweißung vergleichbar; Abstriche jedoch hinsichtlich der geometrischen Qualität, ähnlich wie bei aluminothermischen Schweißungen)
• aluminothermische Baustellenschweißung (Standardbaustellenschweißung, die in Hinblick auf
Schweißportionen und Verfahrenstechnologie einen Qualitätsstandard erreicht hat, der sich dem der Abbrennstumpfschweißung annähert.)
• Lichtbogenhandschweißungen werden nicht betrachtet, da hier nicht relevant.
ohne Maßstab/Prinzipskizze
Ausgabe 08 / 10
ThyssenKrupp GfT Gleistechnik
