
Oberbaustoffe
Schwellen
Holzschwellen
Blatt: 223-10
Die in cm ausgedrückten Abmessungen werden, ab einen Abstand von 25 cm zu den Schwellenenden (gem. UIC 863 V) über die gesamte Länge gefordert. Die für d und r angegebenen Abmessungen sind Mindestwerte.
Gruppe 1.Gruppe
l 30
e 15 Form I Form II Form IIa Form IIb
d 24 21 22 27 22 19 20 20 21 18 20 23
r 12 8 8 12 12 8 8 10 12 5 5 12 [cm]
2.Gruppe
28
14
Form I Form II Form IIa
3.Gruppe 4.Gruppe
26 26
16 15
Form I Form I Form II Form IIa Form IIb
Maßabweichungen: Bei den Abmessungen sind nachstehende Maßabweichungen zugelassen: in der Länge: in der Breite: +3 cm / -3 cm +2 cm / -1 cm für die Gruppen 1 und 2 +1 cm / -0,5 cm für die Gruppen 3 und 4 - 0,5 cm bei allen 4 Gruppen, sofern die Deckenbreite um 1 cm größer als die für die betreffende Gruppe ist - Größtdicke 17 cm keine Maßabweichungen nach unten keine Maßabweichungen nach unten
in der Dicke: geforderte ist: bei der Deckenbreite: Höhe der seitlichen Bearbeitung:
ohne Maßstab/Prinzipskizze
Ausgabe 08 / 10
ThyssenKrupp GfT Gleistechnik
