Oberbaustoffe Schwellen Holzschwellen Blatt: 223-10 Die in cm ausgedrückten Abmessungen werden, ab einen Abstand von 25 cm zu den Schwellenenden (gem. UIC 863 V) über die gesamte Länge gefordert. Die für d und r angegebenen Abmessungen sind Mindestwerte. Gruppe 1.Gruppe l 30 e 15 Form I Form II Form IIa Form IIb d 24 21 22 27 22 19 20 20 21 18 20 23 r 12 8 8 12 12 8 8 10 12 5 5 12 [cm] 2.Gruppe 28 14 Form I Form II Form IIa 3.Gruppe 4.Gruppe 26 26 16 15 Form I Form I Form II Form IIa Form IIb Maßabweichungen: Bei den Abmessungen sind nachstehende Maßabweichungen zugelassen: in der Länge: in der Breite: +3 cm / -3 cm +2 cm / -1 cm für die Gruppen 1 und 2 +1 cm / -0,5 cm für die Gruppen 3 und 4 - 0,5 cm bei allen 4 Gruppen, sofern die Deckenbreite um 1 cm größer als die für die betreffende Gruppe ist - Größtdicke 17 cm keine Maßabweichungen nach unten keine Maßabweichungen nach unten in der Dicke: geforderte ist: bei der Deckenbreite: Höhe der seitlichen Bearbeitung: ohne Maßstab/Prinzipskizze Ausgabe 08 / 10 ThyssenKrupp GfT Gleistechnik