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Oberbaustoffe
Schwellen
Holzschwellen
Blatt: 223-07
Im UIC-Kodex 863 V sind bezüglich Formen, Abmessungen und Toleranzen u. a. nachstehende Vorgaben festgelegt: Gleisschwellen Die Formen der Gleisschwellenquerschnitte sind in den nachstehenden Darstellungen angegeben (sie werden auch scharfkantig gefertigt): Form I:
Form II:
Form III:
Ohne Maßstab/ Prinzipskizze
Ausgabe 08/10
