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Allgemeine Oberbaubegriffe
Gleisabstand
Blatt: 000-23
Gleisabstand 1.) Normalspurbahn Der Regelgleisabstand beträgt laut EBO für Neubauten auf freien Strecken in Bögen mit Halbmesser ? 250 m und in der Geraden 4,00 m. Dieses Maß gilt auch für Geschwindigkeiten > 160 km/h bis 200 km/h. Das Maß bezieht sich auf den Abstand von Gleismitte zu Gleismitte. In Gleisbögen mit Halbmessern ? 250 m müssen die Gleisabstände nach EBO § 10 vergrößert werden. Bogenhalbmesser 250 m 200 m 150 m Vergrößerung Abstand um: 0 mm 115 mm 300 mm
Bei bestehenden Anlagen darf der Gleisabstand bei Rechtsbetrieb auch kleiner als 4,00 m betragen. Der Mindestgleisabstand beträgt für bestehende Anlagen nach EBO § 10(1) 3,50 m. Auf zweigleisigen Strecken, die entgegengesetzt im Rechtsbetrieb befahren werden und deren Gleise 3,50 m Abstand haben, ist jedoch zum Nachbargleis kein Sicherheitsraum mehr vorhanden. Es wird gerade eben noch das Maß für den Mindestlichtraum eingehalten.Bei Umbauarbeiten ist für diese Anlagen ein Gleisabstand von 4,00 m anzustreben. Sollte dies aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, kann ausnahmsweise ein Abstand zwischen 3,75 m und 4,00 m zugelassen werden. Der Abstand zwischen Gleispaaren oder einem Gleispaar und einem dritten Gleis sollte mindestens 4,50 m betragen. Zur besseren Sicherheit des Bahnpersonals bei Unterhaltungsarbeiten an den inneren Gleisen und um evtl. an den inneren Gleisen Baustoffe lagern zu können, soll der Gleisabstand nach Möglichkeit 5,40 m betragen. Auf Bahnhöfen sind als Gleisabstand, abgesehen von Überladegleisen, mindestens 4,50 m, bei Neubauten mindestens 4,75 m und bei Zwischenbahnsteigen mindestens 6,00 m vorgeschrieben. 2.) Gleisabstände bei Schmalspurbahnen des allgemeinen Verkehrs: A) Auf freier Strecke und bei Umladegleisen: Spurweite 600 mm Spurweite 750 mm Spurweite 900 mm Spurweite 1.000 mm B) Auf Bahnhöfen, abgesehen von Umladegleisen: Spurweite 600 mm Spurweite 750 mm Spurweite 900 mm Spurweite 1.000 mm 3.000 mm Gleisabstände 3.800 mm Gleisabstände 4.000 mm Gleisabstände 4.000 mm Gleisabstände 2.100 mm Gleisabstände 2.900 mm Gleisabstände 3.100 mm Gleisabstände 3.100 mm Gleisabstände
Für die Vergrößerung der Gleisabstände in Bögen bei Schmalspurbahnen gelten besondere Bestimmungen. Die Maße sind den entsprechenden Tabellen zu entnehmen.
ohne Maßstab/Prinzipskizze
Ausgabe 08 / 10
ThyssenKrupp GfT Gleistechnik
