Von fix bis flexibel.
Die Kranschienenbefestigung.


Schienenbefestigungen haben die eine doppelte Aufgabe: Zum einen haben sie die Schienen sicher auf dem Schienenauflager zu halten, zum anderen sollen sie die horizontal und vertikal wirkenden Kräfte optimal ableiten. Hierfür stehen vier Befestigungsarten zur Auswahl:

  • Führende, seitenverstellbare Schienenbefestigungssysteme bestehen aus einer Führungsplatte, die am Schienenfuß an- und zugleich mit der Führungsnase auf dem Schienenfuß liegt, sowie einer Druckplatte, mit der das System auf dem Schienenauflager seitenverstellbar verschraubt wird. Durch Abstimmung der Zwischenlagenstärke und der Schienenfußdicke mit der Höhe der Führungsnase wird eine Klemmung des Schienenfußes vermieden. Der Durchschub der Schiene hat keine schädliche Auswirkung auf die Schrauben der Befestigungssysteme. Durch eine spielfreie Führung der Schienen mittels anliegender Führungsplatten kann auf die Klemmung verzichtet werden. Diese Bedingungen werden durch die Befestungssysteme MX und MXA erfüllt.
  • Klemmende, seitenverstellbare Schienenbefestigungen werden mit Hilfe von Klemmplatten, die auswechselbar und seitenverstellbar sind, fixiert. So befestigte Schienen können mit geringem Aufwand in ihrer Lage korrigiert werden. Die Klemmung des Schienenfußes behindert dabei die Längenänderung der Schiene, z. B. bei Temperaturveränderungen. Die dadurch auftretenden Kräfte werden von den Schrauben der Schienenbefestigungen aufgenommen.
  • Starre, lösbare Schienenbefestigungen werden durch auswechselbare Klemmplatten realisiert. Diese Bauart ist aufwändiger als die vorherige. Lagekorrekturen sind nur im Rahmen einer kompletten Sanierung möglich.
  • Starre, nicht lösbare Schienenbefestigungen bestehen aus einer Verschweißung der Schienen auf einer Stahlkonstruktion. Diese Bauart ist sehr preiswert, hat aber den Nachteil, dass dynamische Kräfte die geschweißte Verbindung zerstören können. Reparaturarbeiten sind in der Regel frühzeitig erforderlich und nur mit hohem Aufwand durchzuführen. Lagekorrekturen sind nur in Rahmen einer kompletten Sanierung möglich.